Gemeindeverwaltung MühlethurnenBahnhofstrasse 503127 MühlethurnenTel. 031 809 07 31info@muehlethurnen.ch
Bauten, Anlagen und Vorkehren gemäss bernischem Baugesetz erfordern eine Baubewilligung. Über die Baubewilligungpflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Gemeindehaus Auskunft.
Zuständige Gemeinderätin
Christine Scheidegger, Ressortleiterin
Zuständige Kommisson
Baukommission Mühlethurnen
Fachberatung durch externes Büro
Syntas Solutions AG, Bern
Bausekretär
Philipp Greber, Bauverwaltung
So kann der Bauherr zu einem effizienten Ablauf des Baubewilligungsverfahrens beitragen:
Die Bewilligungsformulare können Sie online www.jgk.be.ch oder bei der Gemeindeverwaltung beziehen.
Hinweis auf www.sonnendach.ch
Wie viel Solarstrom oder -wärme könnte ich auf meinem Dach in Mühlethurnen produzieren?
Dank sinkender Preise für Solaranlagen wird es immer interessanter, Strom und Wärme auf dem eigenen Hausdach zu produzieren und selber zu nutzen. Mit der interaktiven Anwendung www.solardach.ch ist es nun möglich, das Produktionspotenzial für Solarstrom oder -wärme Ihrer Liegenschaft zu erkennen. Auf einfache Weise können Sie mit dem Solarrechner die Auslegedaten der Anlage inklusive der Wirtschaftlichkeit ermitteln.
Bei konkreten Bauvorhaben von Solaranlagen hilft Ihnen der Energieberater der Gemeinde, Martin Stettler (stettler.energie(at)bluewin.ch), im Rahmen einer Erstberatung gerne weiter.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern:
Richtlinien für Solaranlagen
Solaranlagen sind erwünscht, jedoch nicht in jedem Falle bewilligungsfrei. Es sind die Kantonalen Richtlinien über solche Anlagen zu beachten. Es geht um ein gutes Gesamtbild der Solaranlage. Gefordert sind kompakte, rechteckige Panel-Flächen ohne Verwinkelungen und „Verzweigungen“. Deshalb ist eine geplante Anlage in jedem Fall vorgängig der Gemeindebaubehörde zur Überprüfung einzureichen. Je nach Fall ist für vermeintlich baubewilligungsfreie Anlagen trotzdem eine Baubewilligung nötig. Bewilligungspflichtig in jedem Fall sind Anlagen auf Häusern des Ortsbildinventars oder aufgeständerte Solaranlagen. In jedem Fall ist der Gemeinde überdies das Meldeformular über eine erstellte Anlage einzureichen. Beachten Sie die Richtlinien und das Meldeformular (PDF).
Meldeformular für Solaranlagen
Richtlinien erneuerbare Energien
Ortsplanungsrevision 2015/2016
An der a.o. Gemeindeversammlung vom 2. November 2015 wurde die Ortsplanungsrevision verabschiedet und nun vom AGR genehmigt. Die Genehmigung umfasst folgende Dokumente:
Zonenplan Siedlung
Zonenplan Landschaft und Naturgefahren
Baureglement
Erläuterungsbericht zur Ortsplanungsrevision