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Umwelt / Strassen

Zuständiger Gemeinderat

Urs Bernlochner

Strassen- und Umweltkommission

Präsident

Urs Bernlochner
Flöschägertenweg 7
3127 Mühlethurnen

Mitglied

Claudia Drexler
Eggmatt 17
3127 Mühlethurnen

Mitglied

Clemens Schild
Riggisbergstrasse 10
3127 Mühlethurnen

Gemeindewegmeister

Kurt Mani
Mühledorfstrasse 25
3128 Kirchenthurnen


Oelfeuerungskontrolle

Kontrolleur

Periodische Kontrolle alle 2 Jahre

Markus Stöckli
Kirchmattstrasse 19
3132 Riggisberg
Tel. 031 809 20 23


Abfallwesen

Abgabeplan

Hauskehricht / Sperrgut

Sperrgut

Jeden Freitag am Sammelplatz

Sehr grosse, sperrige Posten mit Voran- meldung:
Firma Müller W. Transporte GmbH
Tel. 033 356 12 06

Altpapier

2x jährlich Schulsammlung oder bei
Separatsammelstelle Mehrzweckgebäude

Karton

Separatsammlestelle Mehrzweckgebäude

Altglas

Glascontainer farbgetrennt weiss/braun/ grün bei Spenglerei Schmid und Mehrzweck- gebäude.
Werktags 8.00 - 20.00 Uhr

Separatsammelstelle Mehrzweckgebäude

Altmetall / Blechdosen

Sauber und ohne Fremdstoffe

Aluminium

sauberes Grob-Alu

Kleider / Schuhe

In Säcken, Schuhe paarweise gebunden

Weitere Kleidercontainer bei

  • Gschänkstübli, Bahnhofstrasse 44

  • Landi, Bahnhofstrasse 45

  • Bahnhofareal, beim Güterschopf
  • Altöl / Speiseöl

    kleine Mengen Motoröl (bis 1lt)

    Nespresso-Kaffeekapseln

    separater Container (Standort: alte Telefonkabine)

    Batterien, Glühbirnen, Leuchtröhren

    separate Container

    Rasenschnitt

    Gedeckter Container, werktags offen 8.00 - 20.00 Uhr, Fr. 2.-- pro 60-Litersack in Kässeli legen, kein Gebinde in Container!

    Diese Abfallprodukte sind an die
    Verkaufsstelle zurückzubringen

    oder gegen Barbezahlung auch bei
    AVAG Türliacher
    3629 Jaberg



    Volg-Laden

    Chemikalien
    Gifte
    Medikamente
    Farben
    Lacke
    Altpneus
    Autobatterien


    PET-Flaschen
    Batterien

    Sondermüll

    Spezialisierte Entsorgungsfirmen

    Bauschutt

    Schuttmulde von Transportfirmen

    Tierkadaver

    Tierkadaversammelstelle Burgistein
    Die Gebühr ist in bar im Gemeindehaus nach der Ablieferung zu entrichten

    Grünmaterial

  • Kontrollierte Abgabe von gebündeltem Strauchschnitt bei der Separatsam- melstelle Mehrzweckgebäude gebührenpflichtig


  • Selbstverwertung mit Beihilfe der Gemeindehäcksler (siehe unten)
  • Häckseldienst / Miete

  • 2x jährlich Quartierhäckseldienst gemäss Publikation im Anzeiger gebühren- pflichtig


  • Privat-Häckseldienst für grössere Einzelposten, Anmeldung beim Wegmeister gebührenpflichtig
  • Küchenabfälle

    Eigenkompostierung oder Hauskehricht

    Hundekot

    Robi-Dog
    Aufnahmepflicht

    Sammelstellen

    Separatsammelstelle


    Öffnungszeiten

    Mehrzweckgebäude, Dorfstrasse 20
    (vis-à-vis Rest. Adler)

    Die zwei ersten Samstage
    im Monat
    10.00 - 11.30 Uhr

    Ausnahmen Sammelstellen

    Publikation im Anzeiger

    Glascontainer

    Bahnhofstrasse 29 (bei Spenglerei Schmid) und beim Mehrzweckgebäude.
    Werktags 8.00 - 20.00 Uhr

    Tierkadaver



    Öffnungszeiten

    Regionale Kadaversammelstelle,
    Burgistein-Station (bei Graströchni)
    Tel. 033 356 14 18

    Montag, Mittwoch und Freitag
    10.30 - 11.30 Uhr

    Samstag
    16.00 - 17.00 Uhr

    Elektroschrott

  • AVAG im Türliacher, Jaberg


  • Gasser-Balsiger+Co, Gelterfingen


  • oder Rückgabe im Verkaufsgeschäft dank vorgezogener Recyclinggebühr

    Verkaufsstellen Gebührenmarken

  • VOLG Einkaufsgeschäft, Bahnhofstrasse 31

  • Gschänkstübli, Bahnhofstrasse 44

  • Landi, Bahnhofstrasse 45


  • Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 50 nur Verkauf von Container-Vignetten
  • Informationsstellen

  • Strassen- und Umweltkommission (SUK)

  • Kurt Mani

  • Tel. 079 474 34 56


    Hund und Landwirtschaft


    Ein Merkblatt für Hundehalter

    "Hunde sind von landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Feldern während der Vegetationszeit fernzuhalten".
    So lautet das Gesetz. Der Besitzer ist somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Hund weder im Futtergras noch in den Frucht- feldern Schaden anrichtet.

    Schäden entstehen hauptsächlich durch

  • das Absetzen von Kot im Futtergras


  • Beim Mähen und Einbringen wird der Kot mit einer erheblichen Menge Gras ver- mischt. Das Vieh frisst dieses Futter nur noch teilweise oder gar nicht mehr, wes- halb es ersetzt werden muss. Somit ent- steht Mehrarbeit und ein finanzieller Verlust.

    Das bekannte Hundekot-Entsorgungssystem ROBIDOG und ähnliche Einrichtungen gibt es mittlerweile auch auf dem Lande in der Nähe von Waldrändern und landwirt- schaftlich genutzten Flächen. Leider gibt es viele Hundehalter, welche ihr Säcklein mit Hundekot nicht wie vorgesehen in den nächsten Entsorgungskasten tragen,sondern es am Wegrand liegen lassen, oder gar in eine Wiese oder in ein Futterfeld hinein- werfen.

    Ausserdem ist der Hund Zwischenträger in der Entwicklung eines kleinen Band- wurmes, dessen Eier in Huftieren durch Blasenbildung Organschäden verursachen. Es kommt dadurch zu gesundheitlichen Schäden, die sogar zum Tod bzw. zur vorzeitigen Schlachtung führen können. Vom Bandwurm befallene Organe, wie etwa die Leber, könne nicht mehr verwertet werden.

  • Das Werfen von Stöcken, Knüppeln und Steinen


  • Diese werden beim Spiel mit dem Hund in die Felder und Wiesen hinausgeworfen und bleiben meistens dort liegen. Dadurch können Schäden an landwirt- schaftlichen Maschinen entstehen, deren Reparatur und vorübergender Ausfall erheblichen materiellen Schaden verur- sachen.

    Hunde-Tourismus

    Um nicht in Konflikt mit den Landwirten der eigenen Wohngemeinde zu geraten, pflegen einige Hundehalter ihr Tier zum Auslauf und Versäubern per Auto ins Ge- biet einer Nachbargemeinde zu transpor- tieren. Nicht selten bleibt ein solcher "Tourist" zeitungelesen im Wagen sitzen, während sein Hund herumstreunt und sich versäubert. Ein solches Verhalten ist nicht nur verantwortungslos, sondern schadet zudem dem Ruf der sich verantwortungs- bewusst verhaltenden Hundehalter.

    Wir appellieren an Ihr Verant- wortungsgefühl als korrekter Hundehalter. Mit etwas Rücksicht- nahme und durch die Weitergabe des vorliegenden Merkblattes kann auf einfache Art ein wichtiger Beitrag für das Ansehen der Hundehalter bei Landwirten und Mitmenschen geleistet werden.


    Dokumente

    Abfallreglement der Einwohnergemeinde Mühlethurnen (119KB)

    Reglement über die Hundehaltung und Hundetaxe (104KB)

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