Wohnortswechsel |
Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.
Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Ein- tragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden.
Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zu- ständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzu- weisen oder einzusenden.
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Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde |
Eine Adressänderung innerhalb der Wohn- gemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden.
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Berufsänderung |
Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist - unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins - zu melden.
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Änderung der Personalien |
Bei Namensänderung ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef mit folgenden Beilangen einzureichen:
Eheschein oder Familienbüchlein (Kopie)
AHV-Ausweis, lautend auf den neuen Namen
blau militärische Identitätskarte
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Verlust des Dienstbüchleins, MLA oder Schiessbüchleins |
Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Sektions- chef zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt. |