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Militär

Zuständige Gemeinderätin

Gabriela Homberger

Sektionschef

Sektionschef Bern
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 634 92 33
ami.bsm@pom.be.ch


Meldepflicht

Wohnortswechsel

Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Ein- tragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden.

Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zu- ständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzu- weisen oder einzusenden.

Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde

Eine Adressänderung innerhalb der Wohn- gemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins, zu melden.

Berufsänderung

Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist - unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins - zu melden.

Änderung der Personalien

Bei Namensänderung ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef mit folgenden Beilangen einzureichen:

  • Eheschein oder Familienbüchlein (Kopie)

  • AHV-Ausweis, lautend auf den neuen Namen

  • blau militärische Identitätskarte

  • Verlust des Dienstbüchleins, MLA oder Schiessbüchleins

    Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Sektions- chef zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt.

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