|
 |
|
Bau- und Planung
Das Gemeindehaus im Umbau
|
|
Zuständige Gemeinderätin |
Claudia Ramseier |
|
|
Baukommission |
Präsidentin |
Claudia Ramseier
Eggmatt 14
3127 Mühlethurnen
|
Mitglied |
Andreas Brönnimann
Schulhausweg 1
3127 Mühlethurnen
|
Mitglied |
Beat Segessenmann
Neumattstrasse 2
3127 Mühlethurnen
|
Mitglied |
Roland Scheidegger
Bahnhofstrasse 52
3127 Mühlethurnen
|
Mitglied |
David Parel
Bahnhofstrasse 4
3127 Mühlethurnen
|
Sekretär |
Hans Rudolf Zahnd
Adlermatte 18
3127 Mühlethurnen
|
Baubewilligungsverfahren |
Über die Baubewilligungspflicht, baubewil- ligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt das Gemeindehaus Auskunft.
|
Baugesuchsformulare |
Die Gesuchsformulare für Bau- und Neben- gesuche sind beim Gemeindehaus erhältlich oder können direkt (unter www.be.ch) heruntergeladen werden.
|
Situationsplan |
Der erforderliche Situationsplan der jedem Baugesuch beizulegen ist, kann beim Kreis- geometer der Gemeinde Mühlethurnen,
R. Toneatti, Bayweg 9, 3123 Belp
(Tel. 031 810 60 30), bezogen werden.
|
Baugesuchseingabe |
Bei einer Baugesuchseingabe sind die Vorschriften nach Baubewilligungsdekret (Art. 10 ff BewD) zu beachten.
|
Baubewilligungskompetenzen / Zuständigkeiten |
Baugesuche bis Bausumme 1 Mio: Baukommission
Bauvorhaben über 1 Mio. Baukosten, Bauvorhaben der Gemeinde sowie Bauvorhaben von Gastgewerbebetrieben: Regierungsstatthalter
Bei Bauvorhaben in der Landwirtschafts-
zone wird die Zonenkonformität bzw. das Ausnahmegesuch durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung beurteilt. Für eine Baubewilligung in der Landwirtschafts-
zone ist die Zustimmung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung unabdingbar.
|
Tipps zum Beschleunigen des Verfahrens |
So kann der Bauherr zu einem effizienten Ablauf des Baubewilligungsverfahrens beitragen:
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gemeindehaus
In speziellen Fällen: Einreichen einer Voranfrage
Einholen von Informatioen über geltende und allenfalls in Aussicht stehende neue Vorschriften
Einreichen der vollstätigen Gesuchsakten (Gesuch, Pläne und weitere Unterlagen) in der verlangen Anzahl
Bei Unsicherheit vorher beim Gemeindehaus anfragen, welche Unterlagen einzureichen sind
Sämtliche Unterlagen für die weitere Bewilligungen und Anschlussgesuche
(z.B. Energie, Brandschutz, Wasser, Kanalisation) beilegen
Berechnungen bezüglich Parkplatzbedarf, Spielplätze, Abstellflächen usw. sind beizulegen.
Ausnahmegesuche mit schriftlicher Begründung sind beizulegen
Datum und Unterschrift der Gesuch- stellenden, Projektverfassenden sowie falls nötig der Grundeigentümer (bzw. der Baurechtgebenden) auf den Formularen und Plänen nicht vergessen
Einholen der nachbarschaftlichen Zustimmungserklärungen bei kleinern Baugesuchen
|
Bauen in der Landwirtschaftszone |
Für Bauvorhaben in der Landwirtschafts- zone, welche nicht zonenkonform (d.h. nicht landwirtschaftlich begründet) sind, ist eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 Raumplanungsgesetz notwendig. In diesen Fällen ist den Baugesuchsunterlagen ein begründetes Ausnahmegescuh (in Briefform und von der Bauherrschaft unterschrieben) beizulegen.
Bei unsicherer Rechtslage empfehlen wir eine Voranfrage (Pläne, Skizzen, Fotos, ect.) vor der Baugesuchseingabe einzureichen.
Über Ausnahmegesuche entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung, Kreis Bern-Mittelland, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern (Tel. 031 633 77 70).
Beilageblatt zu Baugesuch Bauein in der Landwirtschaftszone
Bauen in der Landwirtschaftszone: Angaben zum Betriebskonzept
|
Brandschutz / Feueraufseher |
Der Brandschutz richtet sich nach den Vorschriften der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB). Die Einhaltung der Brandschutzauflage werden je nach Bau- vorhaben durch den Feueraufseher bzw. die Gebäudeversicherung kontrolliert.
Feueraufseher
Markus Stöckli, Kirchmattstrasse 19, 3132 Riggisberg (Tel. 031 809 20 23 oder 079 358 46 31)
Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung des Kantons Bern, Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen (Tel. 031 925 11 11)
|
|
|