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Badiareal
Die Reservation ist beim Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 50 anzumelden.
Richterliches Verbot
Die Einwohnergemeinde Mühlethurnen als Eigentümerin der Liegenschaften Mühlethurnen-Gbbl. Nrn. 631, 7 und 176 (Badi- areal) lässt hiermit diese Grundstücke und die sich darauf befindenden Gebäude, Anlagen, Spielplätze, Sportanlagen und Parkplätze gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Be- schädigung mit einem Verbot belegen unter Androhung einer Busse bis zu Fr. 1'000.00 nebst allfälligen Schadenersatz- forderungen. Erziehungsverantwortliche werden für ihre Kinder bzw. Pflegekinder verantwortlich gemacht.
Verboten sind insbesondere:
das unbefugte Betreten und Befahren des Areals
Sachbeschädigungen, speziell auch Sprayereien
die Verunreinigung des Areals und das Ablagern und Liegenlassen von Abfällen
das Anzünden von Feuern ausserhalb der Feuerstelle und das Abbrennen von Feuerwerk
das Laufen- und Versäubernlassen von Hunden
das Verursachen von Lärm und das Abspielen von Musik und eigenes Musizieren (ausgenommen für Anlagenmieter mit Bewilligung bis längstens 22:00 Uhr)
das Campieren
der Konsum von Alkohol (ausgenommen für Anlagenmieter)das Parkieren ausserhalb der vorgesehenen Parkplätze und zu anderen Zwecken als zum berechtigten Aufenthalt auf dem Areal
das Spielen und die Benutzung der Sportanlagen nach 22.00 Uhr
jeder Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auf dem Areal zwischen 22.00 und 07.00 Uhr (ausser in Begleitung der Erziehungsberechtigten)
jeder Aufenthalt südlich der Grillstelle zwischen 22:00 und 7:00 Uhr
Spezielle Hinweise:
Die Benützer des Areals haben sich gegenüber den Organen der Gemeindepolizeibehörde jederzeit auszuweisen
Personen die sich gegenüber den Organen der Gemeinde- polizeibehörde nicht ausweisen sowie Personen, die gegen die obigen Verbote verstossen, können von den Organen des Gemeindepolizeibehörde jederzeit vom Areal verwiesen werden
Auf die Nachbarschaft des Areals ist jederzeit gebührend Rücksicht zu nehmen
Mühlethurnen, 16. April 2009
Gemeinderat Mühlethurnen
Der Präsident
K. Reusser
Der Sekretär
H.R. Zahnd
Gerichtlich bewilligt: 27. April 2009
Gerichtskreis IX Schwarzenburg-Seftigen
Der a.o. Gerichtspräsident 1: R. Huber
Benützungsreglement
A) Einleitung |
Zweck der Anlage |
Die "Gürbebadi" mit Freizeithaus, Grill, Spielplatz und Liegewiese ist in erster Linie ein Begegnungsort für Einwohner der Gemeinden Mühlethurnen und Lohnstorf.
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Benutzerberechtigung |
Berechtigte Benützer des Freizeithauses und des Grills sind alle Einwohner mit Wohnsitz in Mühlethurnen/Lohnstorf sowie die Vereine mit Sitz in Mühlethurnen/ Lohnstorf.
Auswärtige Benützer können die Anlage zu einem erhöhten Tarif reservieren, wenn diese nicht 20 Tage vorher durch Einheimische besetzt ist.
Der Spielplatz und die Liegewiese allein sind grundsätzlich öffentlich.
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B) Freizeithaus / gedeckter Sitzplatz / Grill |
Öffnungszeiten |
Das Freizeithaus wird nur auf Reservation hin geöffnet.
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Reservationen |
Reservationen des Hauses mit Grill sind von Ostern bis 31. Oktober möglich.
Die Reservation ist im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 50, während den Büroöffnungszeiten anzumelden
(Tel. 031 809 07 31).
Der Belegungsplan wird beim Freizeithaus angeschlagen.
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Mögliche Reservationszeiten /
Benützungsgebühr |
Tagestarif
ab 10.00 - 18.00 Uhr / Mo-Do / Fr. 60.--
ab 10.00 - 18.00 Uhr / Fr-So / Fr. 80.--
Abendtarif
ab 18.00 - max. 23.00 Uhr/ Mo-Do/ Fr. 60.-- ab 18.00 - max. 02.00 Uhr/ Fr+Sa/ Fr. 80.-- ab 18.00 - max. 23.00 Uhr/ So/ Fr. 80.--
Ganztagstarif
Reservationen über 8 Std./ Mo-Do / Fr. 90.-- Reservationen über 8 Std./ Fr-So / Fr. 120.--
Auswärtige Anlagebenützer bezahlen auf allen Tarifen einen Zuschlag von Fr. 20.--.
Die Reservationsgebühr ist immer ganz und nicht anteilsmässig der Benützungsdauer geschuldet.
Zur reservierten Schlusszeit ist das Areal sauber zu räumen und zu verlassen.
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Schlüssel |
Die Schlüssel für das Freizeithaus und die Zaunschranke sind für den reservierten Tag bei
Alfred Jordi
Moosstrasse 13
3127 Mühlethurnen
Tel. 031 809 22 70 oder
Natel 079 752 78 40
unter gleichzeitiger Entrichtung der Benützungsgebühr abzuholen.
Das Haus und die Zaunschranke ist durch die reservierende Partei abzuschliessen. Der Schlüssel ist nach Gebrauch im ange-schriebenen Schlüsselkasten beim Freizeithaus einzuwerfen.
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Strom / Beleuchtung |
Die Stromkosten sind in den Benützungs- gebühren pauschal inbegriffen.
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Grill |
Brennholz für den Grill ist durch den Benützer mitzubringen.
Der Grillrost ist eingeschlossen und steht nur reservierenden Parteien zur Verfügung.
Die Feuerstelle ist für Jedermann (auch ohne Reservation) frei zugänglich. Bei Reservationen für die Anlage hat die betreffende Partei den Vorrang.
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Volleyballfeld |
Der Betrieb für das Volleyballfeld ist im Anhang zu diesem Reglement separat geregelt.
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Ordnung und Sauberkeit
Abfall |
Die Benützer sind für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit selber verant- wortlich.
Das Haus und der Vorplatz mit Grillscherm sind nach Gebrauch in gereinigtem Zustand zu verlassen. Insbesondere ist der Grillrost gereinigt ins Haus zu stellen.
Der Abfall ist von den Anlagebenützern in die bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Der Trennung von Abfallarten ist die nötige Beachtung zu schenken. Insbesondere Flaschen und PET sind durch die Benützer selber zu entsorgen. Die Abfallgebühr ist in der Benützungsgebühr inbegriffen.
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C) Allgemeines |
Ruhe und Ordnung |
Auf die Anwohner ist jederzeit Rück- sicht zu nehmen. Die Benützer sind für die Einhaltung der Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) verantwortlich. Insbesondere gilt dies auch für den Heimweg.
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Musikverbot |
Insbesondere gilt auf dem ganzen Areal ein generelles Verbot für das Abspielen von Musik.
Eigenes Musizieren ist bei der Reservation der Anlage bewilligen zu lassen. Bewilligungen sind nur bis max. 19.00 Uhr möglich.
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Camping |
Camping ist auf dem ganzen Areal verboten.
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Parkplätze für Autos
Velos/Mofas |
Autos dürfen nur auf dem dafür vorge- sehenen Parkplatz parkiert werden. Zusätzliche Parkplätze sind beim Bahnhof zu suchen. Wildes Prakieren (z.B. Strassenrand, private Hausplätze oder entlang der Gürbe) ist untersagt.
Dafür steht der Veloständer zur Verfügung. Wildes Parkieren für Velos/Mofas ist untersagt.
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Hundehaltung |
Hunde sind im Badiareal an der Leine zu führen und entsprechen zu beaufsichtigen. Insbesondere auf dem Rasen sind Hunde aus hygienischen Gründen (Exkremente, Urin) nicht erwünscht.
Im weiteren wird auf das Hundereglement der Gemeinde verwiesen.
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Ausnahmen |
Ausnahmegesuche zu den Benützungs- regeln (z.B. für andere Benützungsdauern) sind vom Gemeinderat bewilligen zu lassen.
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Versicherung/Verantwortung |
Die Benützung der Anlage sowie das Baden an der Gürbe erfolgt auf eigene Verant- wortung.
Die Gemeinde lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.
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Widerhandlungen |
Widerhandlungen gegen die Benützungs- regeln werden von der Ortspolizeibehörde Mühlethurnen geahndt.
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Inkraftsetzung |
Das vorliegende Benützungsreglement wird vom Gemeinderat Mühlethurnen per sofort in Kraft gesetzt.
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Anhang
Benützungsreglement Beachvolleyball-Feld
A) Zweck |
Zweck des Beachvolleyball-Feldes |
Das Beachvolleyball-Feld dient allen Besuchern der "Gürbebadi" als Freizeit- und Sportgelegenheit.
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B) Benützungszeiten / Benützungsordnung / Ordnung |
Benützungszeiten |
Das Spielfeld ist spätestens um 22.00 Uhr bei abgedeckter Plane zu verlassen. Diese Schlusszeit ist strikte einzuhalten. Auf die Anwohnerschaft ist Rücksicht zu nehmen; auch auf dem Heimweg.
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Benützungsordnung |
Das Beachvolleyball-Feld steht allen Be- suchern der "Gürbebadi" zur Verfügung. Es bestehen keine Vorrechte. Bei starker Frequentierung sind entsprechend grosse Teams zu bilden. Zudem ist ein regelmäs- siger Turnus unter allen Spielinteressierten zu gewährleisten.
Ein vereinsmässiger Betrieb oder regelmäs- sige Veranstaltungen sind nicht erlaubt.
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Ordnung und Sauberkeit
Spielfeld |
Die Benützer sind für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf und neben dem Beachvolleyball-Feld verantwortlich.
Die Spieler/innen, welche das Feld jeweils zuletzt benützen, sind für den ordnungs- gemässen Zustand des Feldes, sowie für das Abdecken der Anlage verantwortlich.
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Abfall |
Der Abfall ist von den Anlagebenützern in die bereitgestellten Abfallbehälter zu ent- sorgen.
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C) Allgemeines |
Trägerschaft |
Für den Betrieb und Unterhalt des Beach- volleyball-Feldes zeichnet sich die IG_gürbea.ch (Interessengemeinschaft Gürbe-Beachvolley), per Adresse Jürg Ryser, Bächelmatt 46, 3127 Lohnstorf, verant- wortlich.
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Versicherung / Verantwortung |
Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung.
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Widerhandlungen |
Widerhandlungen gegen das Benützungs- reglement werden von der Ortspolizei- behörde Mühlethurnen geahndet.
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