|
 |
|
Fundbüro
Fundgegenstände |
Wer eine verlorene Sache findet, ist ver- plichtet, den Eigentümer zu benachrichtigen oder, wenn der Wert Fr. 10.-- übersteigt, die Sache dem Fundbüro zu übergeben. Der Finder hat Anrecht auf einen Finderlohn von 10 % des Wertes, welchen er erhält, sobald der rechtmässige Eigentümer ermittelt wurde. |
Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden, erwirbt der Finder nach 5 Jahren die verlorene Sache zu seinem Eigentum.
Es werden folgende Gebühren erhoben:
Finderlohn 10 % des Wertes |
Findeltiere |
Kantonale Meldestelle für Findeltiere
Der Kanton Bern hat auf den 1. Juli 2005 die Meldestellte für Findeltiere eingerichtet.
Ein Tier gefunden?
Finder und Finderinnen sind verpflichtet, den Fund bei folgender Stelle zu melden: Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ, Telefon 0848 567 567 (rund um die Uhr möglich) oder online unter www.gefundene-tiere.ch. Gefundene Tiere werden im Internet unter http://gefunden.tierschutz.ch publiziert. |
Ein Tier entlaufen?
Ebenfalls rund um die Uhr können entlaufene Tiere entweder unter Telefon 0848 567 567 oder über Interanet www.entlaufene-tiere.ch gemeldet werden. Vermisste Tiere werden unter der Internetadresse www.entlaufene-tiere.ch publiziert.
Weitere Fragen sind zu richten an: Förderverein Schweizerische Tiermelde- zentrale SMT, Albulastrasse 55, Postfach 1250, 8048 Zürich.
Telefon 0848 567 567; Fax 0800 567 568; E-Mail: stmz@stmz.ch |
|
|