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Einwohnerwesen

An- und Abmeldung

Schweizer und Schweizerinnen, die in die Gemeinde ziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle per- sönlich anzumelden. Selbstverständlich kann die Ehefrau/Partnerin oder der Ehemann/Partner die ganze Familie anmelden. Der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis wird anschliessend zugestellt.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

  • Heimatschein/Heimatausweis

  • AHV-Ausweis

  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)


  • Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 14.--

    Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzuges per- sönlich bei der Einwohnerkontrolle abzu- melden und die neue Adresse bekannt zu geben. Die hinterlegten Ausweisschriften werden gegen Rückgabe des Nieder- lassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändigt.

    Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von 8 Tagen bei der Fremden- kontrolle persönlich anmelden. Die Ehefrau/ Partnerin oder der Ehemann/Partner kann die ganze Familie anmelden.

    Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

  • Reisepass

  • Ausländerausweis (wenn vorhanden)

  • AHV-Ausweis


  • Die Kosten werden bei der Aushändigung des geänderten Ausländerausweises ein- gezogen.

    Ausländerinnen und Ausländer müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges bei der Fremdenkontorlle persönlich abmelden und die neue Wohnsitzadresse bekanntgeben.

    Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
  • Ausländerausweis

  • Todesfall

    Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen.

  • Arzt benachrichtigen

  • Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus.

  • Innerhalb von zwei Tagen muss der Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbe- ortes gemeldet werden. Die Ausweis- schriften (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Todesbescheinigung) sind mitzubringen. Die Formalitäten auf dem Zivilstandsamt können auch durch ein Bestattungsunter- nehmen besorgt werden.


  • Bestattungsunternehmen benachrichtigen

  • Mit dem Bestattungsunternehmen zu- sammen wird die Lieferung des Sarges, die Einsargung und den Transport zum Aufbahrungsort organisiert.

  • Pfarrer kontaktieren

  • Mit dem Pfarrer wird der Termin für die Abdankung/Beerdigung festgelegt.

  • Meldung des Todefalles bei dem Gemeindehaus

  • Mitzubringen ist die Bescheinigung des Zivilstandsamtes. Bei einem Todesfall muss der Siegelungsbeamte ein Siege- lungsprotokoll mit den Angehörigen aufnehmen. Darin werden Personalien, Vermögen (Wertschriften, Liegenschaften, Lebensversicherungen, ect.) und die Hinterbliebenen des Verstorbenen aufgeführt. Das Doppel der Steuerer- klärung leistet hier gute Dienste.

  • Ein allfällig aufgefundenes Testament ist dem Gemeindehaus zur ordentlichen Eröffnung zuzustellen.


  • Versicherungen informieren

  • AHV-Kasse, Pensionskasse, Lebensver- sicherungen, Krankenkasse, usw.


    Informationen über den neuen Schweizer Pass und die Identitätskarte

    Ab dem 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitäts- karte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen.

    Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
    - alter Pass und/oder alte Identitätskarte
    - Niederlassungsausweis
    - Wenn ein Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern).

    Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizei- stelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden.

    Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.

    Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

    Den provisorischen Pass können Sie direkt im Ausweiszentrum Bern beantragen. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.

    E-Pass 10
    Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert werden und die Identität schneller und zweifelsfreier überprüft werden.

    Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine inter- nationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.

    Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!

    Der provisorische Pass
    Der provisorische Pass kann in dringenden Fällen durch die Notpassstelle der Kantone und der Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp) innert kürzester Zeit ausgestellt werden, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Die Notpassstelle des Kantons Bern befindet sich im Ausweiszentrum Bern.

    Die Identitätskarte
    Die Identitätskarte ist bestimmt für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland. Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch ge- speicherten Daten ausgestellt.

    Kombi-Angebot für E-Pass und IDK
    Beachten Sie das kostengünstige Kombian- gebot. Dieses ist nur gültig , wenn der E-Pass 10 und die Identitätskarte gleichzeitig beantragt werden.

    Kosten

    Identitätskarte
    für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland

    - Erwachsene, gültig 10 Jahre
    - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
    gültig 5 Jahre

    Garantierte Lieferfrist: max. 10 Arbeitstage





    Fr. 70.--
    Fr. 35.--

    E-Pass 10
    für Reisen weltweit. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes (Gültigkeit/Visa).

    - Erwachsene, gültig 10 Jahre
    - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
    gültig 5 Jahre

    Garantierte Lieferfrist: max. 10 Arbeitstage






    Fr. 145.--
    Fr. 65.--

    Kombi-Angebot
    Bei gleichzeitiger Bestellung werden Pass und Identitätskarte zusammen zu eiem reduzierten Preis ausgestellt.

    - Erwachsene, gütlig 10 Jahre
    - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
    gültig 5 Jahre






    Fr. 158.--
    Fr. 78.--

    Preise inkl. Porto

    Provisorischer Pass
    für "Notfälle", sofern die Zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder Identitätskarte nicht abgewartet werden kann.

    - Erwachsene und Kinder
    - Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen

    Der provisorische Pass kann im Ausweis- zentrum Bern beantragt werden. Er wird noch am selben Tag ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Der prov. Pass gilt nicht für die visumsfreie Einreise in die USA und nach Qatar.







    Fr. 100.--
    Fr. 50.--

    Polizeiliche Verlustmeldung
    nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder dem Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.

    - pro Ausweis






    Fr. 20.--

    Die neuen Ausweiszentren im Kanton Bern
    ab 1. März 2010


    Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängier Terminreservation möglich unter:
    Tel. 031 635 40 00
    (Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr)
    oder
    www.schweizerpass.ch

    Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle

    Laupenstrasse 18a, 3008 Bern

    Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Mi 8.00 - 17.00 Uhr
    Do 10.00 - 19.00 Uhr
    Fr 8.00 - 16.00 Uhr
    Sa 08.30 - 13.00 Uhr

    Ausweiszentrum Biel

    Kontrollstrasse 20, 2501 Biel

    Öffnungszeiten:
    Mo, Di 8.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr
    Mi 9.00 - 17.00 Uhr
    Do 8.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr
    Fr 8.00 - 16.00 Uhr
    Sa (jeden 2.) 8.30 - 13.00 Uhr

    Ausweiszentrum Thun

    Scheibenstrasse 3, 3600 Thun

    Öffnungszeiten:
    Mo, Di 8.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr
    Mi 9.00 - 17.00 Uhr
    Do 8.00 - 12.00 / 13.30 - 19.00 Uhr
    Fr 8.00 - 16.00 Uhr
    Sa (jeden 2.) 8.30 - 13.00 Uhr

    Ausweiszentrum Courtelary

    Rue de la Préfecture 2c, 2608 Courtelary

    Öffnungszeiten:
    Mo 13:30 - 16.30 Uhr
    Di - Do 8.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30 Uhr
    Fr 8.30 - 11.30 Uhr

    Ausweiszentrum Interlaken

    Schloss 8, 3800 Unterseen

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 8.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30 Uhr

    Auweiszentrum Langenthal

    Melchnaustrasse 28, 4900 Lantenthal

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr 8.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30 Uhr
    Di 8.30 - 16.30 Uhr
    Do 8.30 - 11.30 / 13.30 - 18.30 Uhr

    Ausweiszentrum Langnau i.E.

    Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E.

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr 8.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30 Uhr
    Di 8.30 - 16.30 Uhr
    Do 8.30 - 11.30 / 13.30 - 18.30 Uhr

    Links

    www.be.ch/pass

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